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Breitbandausbau in der Gemeinde Kammlach

 

Breitbandausbau Bundesverfahren

 

06.06.2023:

Markterkundungsverfahren (MEV)

 

Das Markterkundungsverfahren des Bundes ist über folgenden Link abrufbar:

https://portal.gigabit-pt.de/OeffentlicheVerfahren.do

 

MEV Veröffentlichungsschreiben pdf

MEV Kartenansicht pdf

 

 

 

 

Breitbandausbau BayGibitR

 

Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern

(Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)

 

BayGibitR - Breitband Förderverfahren

Die Kommune Kammlach beteiligt sich am Breitband-Förderprogramm des Freistaates Bayern gemäß "Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR)".

Auf dieser Seite informieren wir Sie über den aktuellen Stand des Förderprozesses und veröffentlichen die notwendigen Dokumente. Alle weiteren Informationen zur Richtlinie sowie Hinweise sind auf www.schnelles-internet.bayern.de veröffentlicht.

 

 

 

Förderschritt 7 - Kooperationsvertrag

 

Die Stellungnahme der Gemeinde Kammlach bezüglich der Vorlage des Kooperationsvertrages bei der Bundesnetzagentur im Rahmen der Richtlinie zur Förderung des Aufbaus von Hochgeschwindigkeitsnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie -BayGibitR).

 

Bestätigung zum Kooperationsvertrag PDF

 

 

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Förderschritt 6 - Zuwendungsbescheid

 

Die Gemeinde Kammlach hat am 28.10.2022 den Zuwendungsbescheid überreicht bekommen.

 

 

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Förderschritt 5 - Auswahlverfahren Ergebnis

 

Bekanntmachung der Gemeinde Kammlach bezüglich der vorgesehenen Auswahlentscheidung im Rahmen der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

 

Bekanntmachung vorgesehene Auswahlentscheidung vom 20.09.2022 PDF

 

 

 

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Neuer Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung 

 

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

 

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av178d2e 

 

 

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Aufhebung des aktuellen Auswahlverfahrens BayGibitR mit sofortiger Wirkung

Da die Kommune derzeit beim Verlegen von Leerrohrstrukturen ist und diese in einem Auswahlverfahren berücksichtigt werden sollen wird das aktuelle Auswahlverfahren mit sofortiger Wirkung beendet. 

 

Folgender Text wurde im neuen Dokument des Auswahlverfahrens eingefügt:

„Die Kommune verlegt derzeitig im Zuge von durchgeführten Baumaßnahmen vorsorglich Kabelschutzrohre im Verwaltungsbereich. Die Spezifikation sowie weitere Informationen wie etwa Kosten sind über die Gemeinde einzuholen. Die Kommune strebt eine Nutzung dieser Infrastruktur an. Der Netzbetreiber hat daher im Angebot darauf einzugehen, ob und ggf. unter welchen Konditionen eine Nutzung der Infrastruktur erfolgen kann.“

 

 

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Förderschritt 4 – BayGibitR, Auswahlverfahren Bekanntmachung 

Die Kommune führt zur Bestimmung eines Netzbetreibers, der mit einem öffentlichen Zuschuss den Aus-/Aufbau und Betrieb eines ultraschnellen NGA-Netzes realisieren kann, ein offenes, transparentes und diskriminierungsfreies einstufiges Auswahlverfahren aufgrund förderrechtlicher Vorgaben gemäß Nr. 7 der Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR) durch.

Zugrunde liegt hierfür die Richtlinie des Aufbaus von gigabitfähigen Breitbandnetzen im Freistaat Bayern (Bayerische Gigabitrichtlinie - BayGibitR).

 

Es handelt sich um ein interkommunales Projekt, folgende Gemeinde/en ist/sind beteiligt: …

 

Alle nötigen Dokumente und Informationen sind ausschließlich über die Vergabeplattform abzurufen.

Das Vergabeverfahren erfolgt elektronisch über den Link   https://plattform.aumass.de:443/Veroeffentlichung/av170178

 

 

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Förderschritt 3 – BayGibitR, Markterkundung Ergebnis

Die Kommune hat eine Markterkundung nach Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR durchgeführt. 

Die Ergebnisse der Markterkundung können in der nachfolgenden Datei eingesehen werden.

 

Ergebnis Markterkundung Kammlach PDF

 

 

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Förderschritt 2 - BayGibitR, Markterkundung Bekanntmachung

Die Kommune Kammlach veröffentlicht gemäß Nr. 4.3 und Nr. 4.4 BayGibitR eine Befragung im Rahmen dieser Markterkundung.

Die Kommune bittet alle Netzbetreiber und Investoren, sich bis spätestens 30.07.2021 an der Markterkundung zu beteiligen.

 

Bekanntmachung Markterkundung Kammlach vom 23.06.2021 PDF

 

 

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Förderschritt 1 - BayGibitR, Beginn Bestandsaufnahme

Gemäß der BayGibitR hat die Kommune Kammlach für das vorläufige Erschließungsgebiet die aktuelle Versorgung mit Breitbanddiensten im Download und Upload in einer Adressliste und einer Karte veröffentlicht.

 

Karte Ist-Versorgung vorläufiges Erschließungsgebiet PDF

 

Bei Verwendung von mehr als 30 % an Adressen bei der Ausschreibung erfolgt die Zusendung der Adressliste an den Betreiber erst ab Eingang der unterschriebenen Verpflichtungserklärung.

 

Nutzungsbedingungen Geodaten PDF

 

Verpflichtungserklärung Geodaten Kammlach PDF

 

 

Hinweise - Breitbandzentrum Amberg:

Hinweise zu den Nutzungsbedingungen der amtlichen Hauskoordinaten

Die AL enthält Daten der Bayerischen Vermessungsverwaltung. Bei Veröffentlichung der Adressliste bzw. bei Weitergabe der Daten an einem Auftragnehmer, sind die Nutzungsbedingungen i.V.m. der Verpflichtungserklärung zu beachten.

 

  *   Soweit mehr als 30 % der Adressen einer Gemeinde in der AL enthalten sind, darf die AL nicht ohne weiteren Zugangsschutz veröffentlicht werden. Die Nutzungsbedingungen sind von den Auftragnehmern (z.B. Netzbetreiber) durch Unterzeichnung der Verpflichtungserklärung anzuerkennen. Beide Dokumente können auf der Internetseite des Breitbandzentrums (www.schnelles-internet.bayern.de<http://www.schnelles-internet.bayern.de/>) heruntergeladen werden und sind mit Bekanntmachung der Markterkundung (Modul 2) sowie mit Bekanntmachung des Auswahlverfahrens (Modul 4) auf der Internetseite der Gemeinde zu veröffentlichen.

  *   Textvorschlag zur Veröffentlichung auf der Internetseite der Gemeinde:

  *   "Die Adressliste wird nach Übermittlung der unterschriebenen Verpflichtungserklärung

  *   bereitgestellt."

  *   Beinhaltet die AL weniger als 30 % der Adressen einer Gemeinde, so kann die Adressliste mit Bekanntmachung der Markterkundung bzw. des Auswahlverfahrens zusammen mit den Nutzungsbedingungen und der Verpflichtungserklärung auf der Internetseite der Gemeinde veröffentlicht werden.

 

 

 

 

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  • GEMEINDE KAMMLACH
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