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Allgemeinverfügung zum Faschingsumzug in Unterkammlach

Kammlach

 

Die Gemeinde Kammlach erlässt gem. Art. 19 Abs. 6 und Art. 23 Abs. 1 Landesstraf- und Verordnungsgesetz –LStVG- zur Vermeidung von Gefahren, die anlässlich des von der Narrenzunft Schetterhaufen e.V. Unterkammlach, vertreten durch die 1. Zunftmeisterin Ira Müller, veranstalteten Faschingsumzugs sowie dem anschließenden Faschingstreiben am 14.02.2026 entstehen könnten, folgende Allgemeinverfügung (siehe Downloads):
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Bild zur Meldung: Bild Allgemeinverfügung

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