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Information des Passamtes

Jährliche Mitteilung des Passamtes für 2017 (pdf zum Ausdruck)

 

Mitteilung des Passamtes der Verwaltungsgemeinschaft Erkheim


Urlaubzeit – Reisezeit


Haben Sie noch gültige Ausweispapiere?
Prüfen Sie bitte rechtzeitig vor Reisebeginn die Gültigkeit Ihrer Ausweispapiere. In der Regel dauert das Ausstellen von Personalausweisen und Reisepässen ca. 3 – 4 Wochen. Erfahrungsgemäß ist jedoch in der Reisezeit mit einer längeren Bearbeitungszeit durch die Bundesdruckerei zu rechnen. Beachten Sie bitte auch, dass in manchen Ländern z.B. der Reisepass noch eine Gültigkeitsdauer von bis zu sechs Monaten besitzen muss. Die Homepage des Auswärtigen Amtes www.auswaertiges-amt.de oder Ihr Reiseveranstalter bieten Ihnen wertvolle Informationen über die einzelnen Länder, deren Einreisebestimmungen und ggf. die Sicherheitslage.


Antragstellung
Anträge auf Ausstellung von Personalausweisen, Reisepässen und Kinderreisepässen können wegen der Unterschriftsleistung nur persönlich gestellt werden. Zur Antragstellung bringen Sie bitte die bisherigen Dokumente oder die Geburtsurkunde und das entsprechende Lichtbild mit.


Lichtbild
Sie benötigen für einen
- Personalausweis ein aktuelles „biometrietaugliches“ Passbild
- Reisepass ein aktuelles „biometrietaugliches“ Passbild
- Kinderreisepass ein aktuelles „biometrietaugliches“ Passbild, unabhängig vom Alter des Kindes


Reisepass
Für den Reisepassantrag werden die Abdrücke der beiden Zeigefinger genommen.
Ausweispapiere für Kinder. Für Kinder können
- bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres Kinderreisepässe,
- ab Geburt Personalausweise,
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres Reisepässe
ausgestellt werden.
Diese Ausweispapiere haben jeweils eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren ab Antragstellung.
Ab dem 10. Lebensjahr müssen Kinder den Antrag selbst unterschreiben.
Die bisherigen grünen Kinderausweise können nicht mehr verlängert werden.
Die Eintragung eines Kindes in den Reisepass der Eltern ist seit 01.11.2007 nicht mehr möglich. Ab dem 26. Juni 2012 sind Kindereinträge im Reisepass der Eltern ungültig und berechtigen das Kind nicht mehr zum Grenzübertritt. Somit müssen ab diesem Tag alle Kinder (ab Geburt) bei Reisen ins Ausland und bei Flugreisen im Inland über ein eigenes Reisedokument verfügen. Für die Eltern als Passinhaber bleibt das Dokument dagegen uneingeschränkt gültig.


Gebühren
- Kinderreisepass 13,00 Euro
- Personalausweis bis zum vollendeten 24. Lebensjahr 22,80 Euro
- Personalausweis ab Vollendung des 24. Lebensjahres 28,80 Euro
- Reisepass bis zum vollendeten 24. Lebensjahr (Gültigkeitsdauer 6 Jahre) 37,50 Euro
- Reisepass ab Vollendung des 24. Lebensjahres (Gültigkeitsdauer 10 Jahre) 60,00 Euro


Für evtl. Rückfragen steht Ihnen Frau Niederberger, Verwaltungsgemeinschaft Erkheim,
Telefon: 08336/8024-23, E-Mail:  , zur Verfügung.
Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, wird um Terminvereinbarung bei der Gemeinde Kammlach unter Tel. 08261 1495 gebeten.


Stand: 23.05.2017-wö

Kontakt / Anfahrt

 

      Ihr Weg zu uns:

  • GEMEINDE KAMMLACH
  • Pfarrer-Herb-Str. 11

       87754 Kammlach

  • Telefon:   (08261) 1495
  • Fax:          (08261)  8469

 

 

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